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Papiertiger DSA: Big Tech blockiert Hassrede-Aufsicht

Der Transparenzbericht des Appeals Centre Europe zeigt: TikTok, Meta und Co. setzen eigene Regeln nicht um, verweigern die Herausgabe von Daten und ignorieren DSA-Entscheidungen.

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Codekiste Redaktion29. Mai 2026

Papiertiger DSA: Big Tech blockiert die Aufsicht über Hassrede

Der Digital Services Act (DSA) sollte Nutzer:innen in Europa mehr Macht über Social-Media-Plattformen geben. Doch der zweite Transparenzbericht des Appeals Centre Europe zeichnet ein erschütterndes Bild: TikTok, Instagram, YouTube und Co. setzen ihre eigenen Regeln nicht nur lückenhaft um – sie blockieren die Aufsicht auch systematisch aus.

Alle 22 Minuten geht eine Beschwerde bei der Dubliner Streitbeilegungsstelle ein. Zwischen April 2025 und März 2026 waren es mehr als 24.000 Fälle. Die Zahl der zulässigen Beschwerden verneunfachte sich im Vergleich zum Vorjahr. Doch die Quantität der Beschwerden steht in krassem Missverhältnis zur Durchsetzungskraft der Stelle.

Die Zahlen: Wenn Regeln nur auf dem Papier stehen

Das Zentrum prüft Moderationsentscheidungen auf Basis der Plattform-Richtlinien. Das Ergebnis ist ein vernichtendes Zeugnis für die Content-Moderation der Konzerne. In 70 Prozent der geprüften Fälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online ließen, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität lag der Wert sogar bei 75 Prozent.

Besonders negativ fällt TikTok auf: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Kurzvideo-Plattform gemeldete Hassrede stehen ließ, widersprach das Appeals Centre. Es folgen Instagram (74 %), Facebook (61 %) und YouTube (58 %). Betroffen von den Inhalten sind vor allem Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Gleichzeitig leiden die Plattformen unter einem "Overblocking": In 52 Prozent der Fälle, in denen Inhalte gelöscht wurden, entschied das Zentrum, dass die Löschung unrechtmäßig war. Bei eingeschränkten Waren und Dienstleistungen lag dieser Wert sogar bei 65 Prozent. Die Moderationsalgorithmen und -teams arbeiten also in beide Richtungen unpräzise – ein bekanntes, aber hier quantitativ belegtes Problem der fehlerhaften Umsetzung eigener Richtlinien.

Die Ausblock-Taktik: Ohne Daten keine Kontrolle

Der vielleicht gravierendste Befund des Berichts betrifft die Transparenz der Plattformen. Das Appeals Centre kann nur dann inhaltlich prüfen, wenn die Konzerne den strittigen Beitrag auch herausgeben. Genau das geschieht aber meistens nicht. Von über 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen. In über 7.000 Fällen lieferten die Plattformen die Daten nicht.

Besonders drastisch zeigt sich das bei gesperrten Konten – dem häufigsten Beschwerdetyp mit über 14.000 Meldungen. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Meta-Konten (Facebook, Instagram) legte der Konzern laut Bericht in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor.

Das führt zu einem paradoxen Zustand: Wenn Plattformen die Daten verweigern, bekommen Nutzer:innen laut Verfahrensordnung automatisch recht. Das klingt im ersten Moment gut, löst aber das Grundproblem nicht. Denn Hassrede, die nicht geprüft werden kann, weil die Plattform die Daten zurückhält, bleibt in der Regel online. Die Konzerne nehmen lieber einen prozessualen Verlust in Kauf, als hasserfüllte Inhalte nachweislich löschen zu müssen.

Wenn das Zentrum jedoch tatsächlich prüfen konnte, gaben sie den Nutzer:innen in nur etwa einem Drittel der Fälle bei Account-Sperren recht. Die Automatik-Siege der Nutzer:innen sind also oft rein formeller Natur und resultieren aus der Intransparenz der Konzerne, nicht aus einer fairen Moderationspraxis.

Ein Papiertiger ohne Zähne

Hier zeigt sich die strukturelle Schwäche des DSA in seiner aktuellen Umsetzung. Die Entscheidungen des Appeals Centre Europe sind rechtlich nicht bindend. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Und genau das passiert: Allein bei über 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen angestoßen wurden, kennt das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. Die überwältigende Mehrheit wurde ignoriert oder abgelehnt. Die beanstandeten Inhalte blieben online.

Fazit: Der DSA braucht Durchsetzungskraft

Der Transparenzbericht macht eines klar: Die Mechanismen des Digital Services Act funktionieren auf dem Papier, scheitern aber an der Realität der Plattform-Macht. Solange Big Tech Daten zurückhalten kann, ohne Sanktionen zu fürchten, und Entscheidungen der Beschwerdestellen einfach ignorieren kann, bleibt der DSA ein Papiertiger.

Die Europäische Kommission muss hier konsequent nachsteuern. Die systematische Verweigerung der Zurverfügungstellung von Beweismaterial muss als Verstoß gegen den DSA geahndet werden. Und auch das Ignorieren von Entscheidungen des Appeals Centre Europe muss spürbare Konsequenzen – bis hin zu hohen Strafzahlungen – nach sich ziehen. Andernfalls bleibt der DSA ein Symbol für digitale Regulierung, das an der Arroganz der Konzerne zerschellt.

Quelle: Netzpolitik.org

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