Gesichtserkennung bei deutschen Behörden: Ein exponentieller Anstieg
Die deutschen Polizeibehörden nutzen das polizeiliche Gesichtserkennungssystem GES (Gesichtserkennungssystem) immer häufiger. Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, hat sich die Zahl der Suchläufe im vergangenen Jahr nahezu verdreifacht. Die Kriminalämter von Bund und Ländern führen mit 313.500 Abfragen die Statistik an – im Vorjahr waren es noch 121.000. Auch die Bundespolizei verzeichnete einen starken Anstieg: Rund 30.000 Mal setzte sie das System ein, was einer Steigerung von etwa 50 Prozent entspricht.
Die Technologie hinter GES
Das GES wird vom Bundeskriminalamt (BKA) betrieben und durchsucht die INPOL-Datei, in der aktuell 5,4 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Lichtbildern gespeichert sind. Das System codiert anatomische Merkmale eines Gesichts und erstellt daraus ein Template. Ein Suchlauf dauert laut dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen weniger als eine Sekunde. Das Ergebnis ist eine nach Ähnlichkeitswerten sortierte Kandidatenliste, die anschließend von mindestens zwei Lichtbildexpert*innen verifiziert werden muss.
Mehr Treffer, vor allem an den Grenzen
Besonders auffällig ist die Steigerung bei den identifizierten Personen. Die Bundespolizei verzeichnete 5.328 „Treffer“ – jeder sechste Suchlauf war also erfolgreich. Dieser hohe Wert erklärt sich durch den Einsatzort: Die Bundespolizei nutzt das GES primär zur Migrationskontrolle an den Binnengrenzen. Da mehr als die Hälfte der in INPOL gespeicherten Personen Asylsuchende oder Menschen mit abgelehnten Asylanträgen sind, ist die Trefferquote hier naturgemäß hoch. Bei den Kriminalämtern stieg die Zahl der identifizierten Personen moderat auf 1.833 (2024: 1.385).
Erstmals wurden auch sogenannte „Ermittlungshinweise“ ausgewiesen, bei denen das System keine direkte Übereinstimmung, aber eine Auffälligkeit findet. Diese verdoppelten sich bei den Kriminalämtern auf rund 22.000, bei der Bundespolizei stiegen sie von 4.500 auf 6.000.
KI und die GES-App: Treiber der Entwicklung
Das Bundesinnenministerium und das BKA nennen zwar keine offiziellen Gründe für den massiven Anstieg, doch der Zusammenhang liegt nahe: Im September 2024 führte das BKA ein neues Gesichtserkennungssystem ein, das auf Künstlicher Intelligenz basiert. BKA-Präsident Holger Münch lobte dabei eine auf unter ein Prozent gesunkene Fehlerrate. Durch die Automatisierung werden manuelle Abgleiche zunehmend überflüssig, weshalb bis Ende 2026 rund 50 Lichtbildexpert*innen in andere Abteilungen versetzt werden.
Zudem wird das System nun mobil verfügbar: Die von der hessischen Polizei entwickelte „GES-App“ ermöglicht Polizist*innen im Feld, Abfragen direkt über ihr Smartphone durchzuführen. Dies dürfte die Barriere für einen Abgleich weiter senken und die Zahl der Suchläufe weiter befeuern.
Kritik: Diskriminierung durch Datenbestand
Die steigenden Trefferzahlen sind jedoch nicht nur ein Zeichen für bessere Technologie, sondern auch ein Spiegel der Datenlage. Kritiker weisen darauf hin, dass das System systematisch bestimmte Personengruppen benachteiligt. So sind Asylbewerber*innen verdachtsunabhängig in der INPOL-Datei gespeichert. Dies führt laut einem Schwerpunktheft der Zeitschrift „Studien zum Strafrecht“ dazu, dass die Aufklärungswahrscheinlichkeit für diese Gruppe signifikant ansteigt.
Ein Teufelskreis: Personen, die als ausländisch oder sozioökonomisch schwach wahrgenommen werden, werden häufiger kontrolliert. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie erkennungsdienstlich behandelt und in INPOL aufgenommen werden. Zukünftige strafbare Handlungen können ihnen dann per Gesichtserkennung leichter zugeordnet werden. Die Folge: „Vermehrte Kontrollen bei bestimmten Personengruppen führen dann nicht nur dazu, dass diese häufiger bestraft werden, weil bei diesen Kontrollen Straftaten festgestellt werden. Sie werden auch häufiger bestraft, weil in Zukunft strafbares Verhalten ihnen erneut per Gesichtserkennung zugeordnet werden kann.“
Fazit: Mehr Effizienz, mehr Fragen
Die Entwicklung zeigt einen klaren Trend: Gesichtserkennung wird in Deutschland zum Standardwerkzeug der Polizei. KI-gestützte Systeme und mobile Anwendungen senken die Hürden für Abfragen massiv. Gleichzeitig offenbart die Debatte um die INPOL-Datenbasis einen fundamentalen Bias: Wer in der Datenbank ist, wird öfter gefunden. Die Technik mag neutral sein, die Daten und deren Entstehungskontext sind es nicht. Hier besteht dringender gesellschaftlicher und politischer Diskussionsbedarf, bevor die flächendeckende Gesichtserkennung zur neuen Normalität wird.
Quelle: Netzpolitik.org